RoHS

Konformitätserklärung

Europäische Richtlinie 2002/95/EG "RoHS" vom 27. Januar 2003

Die Richtlinie 2002/95/EG, Restriction of the use of certain Hazardous Subslances, kurz ,RoHS' genannt, reglementiert die Schadstoffkonzentration und die daraus resultierende Vermeidung von spezifizierten Gefahrstoffen in elektrischen und elektronischen Geräten. Die Richtlinie wurde durch das ElektroG in nationales Recht umgesetzt.

Seit dem 01. Juli 2006 gelten Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromierten Flammschutzmitteln für neu in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte.

Unser Unternehmen ist weltweit tätig und betrachtet die Schonung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen als unternehmerische Verpflichtung. Eine Umsetzung der RoHS Richtlinie stellt für uns somit eine Selbstverständlichkeit dar. Deshalb wurden und werden alle Bauteile der Dewert Produkte in enger Zusammenarbeit mit unseren Vorlieferanten überwacht.

Hiermit bestätigen wir, die OKIN Motion Technologies GmbH, dass unsere Produkte, sowie deren Komponenten, den gesetzlichen Anforderungen der europäischen Richtlinie 2002/95/EG RoHS, in Kraft getreten am 01. Juli 2006, entsprechen.

OKIN Motion Technologies GmbH

Maximilian Kleine                                                              Dr. Josef Groß
Geschäftsführung                                                              Geschäftsführung

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